Kapitel 8
Gewässerökologie und
Gewässerschutz

 

8.8Kommunale Kläranlagen (Ausgabe 2012)
Maßstab 1 : 350.000

Um der Verschmutzung der Gewässer entgegenzuwirken, wurden in den 1970er Jahren zunehmend Kläranlagen gebaut und die Abwasserreinigung weiterentwickelt. Die Anforderungen an die Reinigungsleistung von Kläranlagen ergeben sich aus der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (91/271/EWG). Diese wurde durch die Abwasserverordnung der Bundesrepublik Deutschland in nationales Recht umgesetzt. Die Pflicht zur Abwasserbeseitigung liegt grundsätzlich bei den Gemeinden (§ 45b Wassergesetz für Baden-Württemberg, WG). Das gesammelte Abwasser fließt über die Kanalisation zur Kläranlage, die meist am tiefsten Punkt ihres Einzugsgebietes und in unmittelbarer Nachbarschaft zum Vorfluter liegt.
Die Karte unterscheidet die kommunalen Kläranlagen des Landes nach der Größe ihrer Jahresabwassermenge. Die rund 80.000 an diese Kläranlagen angeschlossenen Siedlungsflächen werden durch eine Linie mit den Kläranlagen verbunden um die Einzugsgebiete der Kläranlagen zu visualisieren.  Auch Einleitungsstellen in Gewässer, die nicht in direkter Nachbarschaft der jeweiligen Kläranlage liegen werden mittels einer Liniensignatur zur Kläranlage sichtbar gemacht.