Kapitel 6
Wasserhaushalt

 

6.2Flächenversiegelung (Ausgabe 2007)
Maßstab 1 : 350.000

Boden- oder Flächenversiegelung bedeutet, die Landoberfläche und die Böden mit wasser- und luftundurchlässigen Materialien durch bauliche Maßnahmen abzudichten – Austauschvorgänge zwischen Atmosphäre und Boden/Untergrund werden verhindert und die natürlichen Bodenfunktionen zerstört.
Diese Flächeninanspruchnahmen zählen in Deutschland zu den Hauptbelastungsfaktoren für das Schutzgut Boden und dessen natürliche Funktionen wie sie im Bundes-Bodenschutzgesetz von 1998 unter §2, Nr. 1 festgeschrieben sind. Der Boden bildet die Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen und ist somit Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen. Er stellt ein Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungs-eigenschaften dar, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers.
Versiegelung, beispielsweise durch Gebäude oder befestigte Straßen, ist im Sinne einer Abdichtung der Bodenoberfläche vollständig; durch teildurchlässige Beläge wie Rasengittersteine können Versiegelungsgrade (Intensität der Versiegelung) von kleiner 100 % erreicht werden. Allerdings werden diese unterschiedliche Versiegelungsgrade in dieser Karte aufgrund der Datenlage wie auch des Maßstabes nicht ausgewiesen; baulich geprägte Oberflächen werden als vollständig versiegelt betrachtet. Die Karte zeigt somit einzig den prozentualen Versiegelungsanteil in sechs Klassen.