Kapitel 6
Wasserhaushalt
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6.2Flächenversiegelung
(Ausgabe 2007)
Maßstab
1 : 350.000
Boden- oder Flächenversiegelung bedeutet, die Landoberfläche
und die Böden mit wasser- und luftundurchlässigen Materialien
durch bauliche Maßnahmen abzudichten Austauschvorgänge
zwischen Atmosphäre und Boden/Untergrund werden verhindert und
die natürlichen Bodenfunktionen zerstört.
Diese Flächeninanspruchnahmen zählen in Deutschland zu den
Hauptbelastungsfaktoren für das Schutzgut Boden und dessen natürliche
Funktionen wie sie im Bundes-Bodenschutzgesetz von 1998 unter §2,
Nr. 1 festgeschrieben sind. Der Boden bildet die Lebensgrundlage und
Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen
und ist somit Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen
Wasser- und Nährstoffkreisläufen. Er stellt ein Abbau-,
Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf
Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungs-eigenschaften dar,
insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers.
Versiegelung, beispielsweise durch Gebäude oder befestigte Straßen,
ist im Sinne einer Abdichtung der Bodenoberfläche vollständig;
durch teildurchlässige Beläge wie Rasengittersteine können
Versiegelungsgrade (Intensität der Versiegelung) von kleiner
100 % erreicht werden. Allerdings werden diese unterschiedliche Versiegelungsgrade
in dieser Karte aufgrund der Datenlage wie auch des Maßstabes
nicht ausgewiesen; baulich geprägte Oberflächen werden als
vollständig versiegelt betrachtet. Die Karte zeigt somit einzig
den prozentualen Versiegelungsanteil in sechs Klassen. |
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