Kapitel 4
Boden und Bodenwasser

 

4.16Bodenschätzung (Ausgabe 2007)
4 Karten im Maßstab 1 : 750.000

Das Gesetz über die Schätzung des Kulturbodens (BodSchätzG) vom 16.10.1934 bildet bis heute die Grundlage für die Einheitsbewertung der landwirtschaftlichen Betriebe und somit zur einheitlichen Erhebung der land-wirtschaftlichen Grundsteuern. Im Gesetz ist auch vorgesehen, dass diese bodenkundliche Grundinventur für Aufgaben aller weiteren Bodennutzungs-planungen, d. h. auch für praktische und wissenschaftliche Zwecke verwendet werden kann.
In §2 des Gesetzes wird angeordnet, dass eine genaue Kennzeichnung des Bodens nach seiner Beschaffenheit erfolgen soll und die Bestandsaufnahme kartographisch festgehalten wird. Bei der Feststellung der Ertragsfähigkeit sind lediglich die Ertragsunterschiede zu berücksichtigen, die auf die natürlichen Ertragsbedingungen (Bodenbeschaffenheit, Geländegestaltung und klimatische Verhältnisse), zurückzuführen sind.
In Karten abgebildet sind die mittleren Ackerzahlen, die mittlerem Grünlandzahlen, sowie die Klassenzeichengruppen für Acker- und Grünland.