Kapitel
4
Boden und Bodenwasser
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4.16Bodenschätzung
(Ausgabe 2007)
4 Karten im Maßstab
1 : 750.000
Das
Gesetz über die Schätzung des Kulturbodens (BodSchätzG)
vom 16.10.1934 bildet bis heute die Grundlage für die Einheitsbewertung
der landwirtschaftlichen Betriebe und somit zur einheitlichen Erhebung
der land-wirtschaftlichen Grundsteuern. Im Gesetz ist auch vorgesehen,
dass diese bodenkundliche Grundinventur für Aufgaben aller weiteren
Bodennutzungs-planungen, d. h. auch für praktische und wissenschaftliche
Zwecke verwendet werden kann.
In §2 des Gesetzes wird angeordnet, dass eine genaue Kennzeichnung
des Bodens nach seiner Beschaffenheit erfolgen soll und die Bestandsaufnahme
kartographisch festgehalten wird. Bei der Feststellung der Ertragsfähigkeit
sind lediglich die Ertragsunterschiede zu berücksichtigen, die
auf die natürlichen Ertragsbedingungen (Bodenbeschaffenheit,
Geländegestaltung und klimatische Verhältnisse), zurückzuführen
sind.
In Karten abgebildet sind die mittleren Ackerzahlen, die mittlerem
Grünlandzahlen, sowie die Klassenzeichengruppen für Acker-
und Grünland. |
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