Kapitel 1
Grundlagen

 

1.4Grenzen der Bearbeitungsgebiete nach der Wasserrahmenrichtlinie
(Ausgabe 2004) Folienkarte im Maßstab 1 : 350.000

Die durch das europäische Parlament im Jahre 2000 verabschiedete Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) richtet die Wasser- und Gewässerschutzpolitik einschließlich des Grundwassers in Europa neu aus. Ziel der Richtlinie ist es, europaweit die Qualität der Oberflächengewässer und des Grundwassers deutlich zu verbessern.
Die erforderlichen Arbeiten zur Umsetzung der WRRL sind in den Flusseinzugsgebieten zu leisten, d. h. die Bearbeitung erfolgt auch über nationale oder Ländergrenzen hinweg. Hierfür sind in einer hierarchischen Gliederung Gebiete und Zuständigkeiten international und national festgelegt worden.
In der Folienkarte wird die Zuordnung der Flussgebietseinheiten Baden-Württembergs (Donau und Rhein) zu den Teilbearbeitungs- und Bearbeitungsgebieten nach der WRRL wiedergegeben. Die kleinsten Einheiten bilden die Basisgebiete (Einzugsgebiete > 10 km²), basierend auf dem Gewässerkundlichen Flächenverzeichnis 1:50.000 (Stand 7/2003), die für den Maßstab 1:200.000 generalisiert wurden. Größere Gebietseinheiten wurden daraus aggregiert.