Kapitel 1
Grundlagen
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1.4Grenzen der Bearbeitungsgebiete
nach der Wasserrahmenrichtlinie
(Ausgabe 2004)
Folienkarte im Maßstab 1 : 350.000
Die durch das europäische Parlament im Jahre 2000
verabschiedete Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) richtet die Wasser- und
Gewässerschutzpolitik einschließlich des Grundwassers in
Europa neu aus. Ziel der Richtlinie ist es, europaweit die
Qualität der Oberflächengewässer und des Grundwassers
deutlich zu verbessern.
Die erforderlichen Arbeiten zur Umsetzung der WRRL sind in den
Flusseinzugsgebieten zu leisten, d. h. die Bearbeitung erfolgt auch
über nationale oder Ländergrenzen hinweg. Hierfür sind
in einer hierarchischen Gliederung Gebiete und Zuständigkeiten
international und national festgelegt worden.
In der Folienkarte wird die Zuordnung der Flussgebietseinheiten
Baden-Württembergs (Donau und Rhein) zu den Teilbearbeitungs-
und Bearbeitungsgebieten nach der WRRL wiedergegeben. Die kleinsten
Einheiten bilden die Basisgebiete (Einzugsgebiete > 10 km²),
basierend auf dem Gewässerkundlichen Flächenverzeichnis
1:50.000 (Stand 7/2003), die für den Maßstab 1:200.000
generalisiert wurden. Größere Gebietseinheiten wurden
daraus aggregiert. |
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